BfL schlägt neue Straßenbeitragssatzung vor

Das Thema Straßenbeiträge im Rahmen von Straßensanierungen wird in den letzten Monaten in vielen Gemeinden heiß diskutiert. Der Hessische Gesetzgeber hat 2018 entschieden, dass die Gemeinden selbst über die Erhebung von Straßenbeiträgen für die Anlieger entscheiden können. Die Verpflichtung zur Erhebung ist entfallen.

Vielerorts wehren sich die Anwohner einer Straße, die saniert werden soll, vehement gegen die teilweise hohen Beiträge. Auch in Lich gab es z.B. bei der Sanierung des Kreuzwegs und derzeit bei der Modernisierung der Ortsdurchfahrt in Birklar intensive Diskussionen und Proteste. Je nach Grundstücksgröße können die Kosten für Anlieger auch schon mal 20 oder gar 30 Tausend Euro betragen und damit die Anwohner in existenzielle Bedrohung bringen.

Es gibt mehrere Vorschläge, wie eine zukünftige Lösung aussehen kann. In vielen Gemeinden wurde der scheinbar einfachste Weg gewählt und die Erhebung der Straßenbeiträge abgeschafft (z.B. Hungen, Reiskirchen, Linden). Dies klingt im ersten Moment gut und ist für die betroffenen Bürger sicher eine Entlastung und Erleichterung. Dabei wird jedoch leicht übersehen, dass die Kosten für die Straßensanierung trotzdem bestehen bleiben und irgendwie finanziert werden müssen. 

„Straßen müssen saniert werden können, ohne dass die Anwohner, aber auch der Haushalt unserer Stadt über Gebühr belastet wird. Dafür braucht es einen ausgewogenen Kompromiss.“ betont Stephan Reinl, Sprecher der AG Verkehr und Stadtentwicklung der BfL.

Deshalb möchte die BfL die Straßenbeitragssatzung der Stadt Lich ändern und die Belastung der Anwohner von derzeit 75% bei Anliegerstraßen sowie 50% und 25 % bei anderen Straßen deutlich reduzieren. Einen kleinen Anteil sollten die Anwohner, insbesondere in ruhigen Anliegerstraßen, weiterhin selbst tragen, da durch eine Sanierung und Neugestaltung in der Regel eine deutliche Aufwertung der Straße stattfindet. 

Außerdem soll eine systematische Bürgerbeteiligung vor einer Straßensanierung eingeführt werden, damit die Anwohner direkten Einfluss auf die Gestaltung und die möglichen Kosten nehmen können. Luxussanierungen auf Kosten der Anwohner darf es nicht geben.

Die restlichen Kosten für sämtliche erfolgten und geplanten Straßensanierungen müssen im Haushaltsplan der Stadt berücksichtigt und gegenfinanziert werden. In einigen Gemeinden wurde dafür eine neue Steuer entwickelt, die ähnlich wie die Grundsteuer alle Eigentümer belastet. Da dies gerade bei der Einführung mit erheblichen Kosten verbunden ist, sieht die BfL darin keinen Vorteil. 

Stattdessen schlägt die BfL als Gegenfinanzierung eine moderate Anhebung der Grundsteuer vor. Damit werden die Kosten gleichmäßiger verteilt und die Umsetzung kann kostengünstig gestaltet werden.

„Wir wollen keine leeren Wahlgeschenke verteilen und ehrlich über eine notwendige Gegenfinanzierung der Kosten sprechen. In einem Mix aus geringen Anliegerbeiträgen und einer Erhöhung der Grundsteuer werden die Lasten auf alle gleichmäßig verteilt und außerdem die Mitsprache der Anlieger bei der Sanierung ihrer Straße gesichert,“ ergänzt Burkhard Neumann, Spitzenkandidat der BfL bei der Kommunalwahl 2021.

Eine Heranziehung der Grundsteuer bietet sich auch in Verbindung mit der beschlossenen Neuregelung der Grundsteuer an. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte der (bebauten) Grundstücke müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden, wofür eine Neubewertung der Grundstücke zum 01.01.2022 erfolgen soll. Hessen will dies mit dem „Flächen-Faktor-Verfahren“ umsetzen: Neben Flächengrößen soll dabei eine Rolle spielen, in welchem Umfang die Grundstücksnutzer von kommunaler Infrastruktur profitieren können. 

Mit einem einfachen Faktorverfahren wird das Ergebnis des Flächenmodells erhöht oder vermindert, je nachdem, wie sich die Lagequalität des betreffenden Grundstücks im Vergleich zu einer durchschnittlichen Lage in der Gemeinde darstellt. Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert.

Durch diese neuen Bemessungsgrundlagen wird sich die Grundsteuer in Lich je nach Lage deutlich verändern. Vor diesem Hintergrund hält die BfL eine deutliche Entlastung der Bürger von Straßenbeiträge durch eine maßvolle Anpassung der Grundsteuerhebesätze für angemessen, da die künftige Grundsteuer stärker am Wert des Grundstückes orientiert ist.